Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und der Aktiv Pension Oberhof (nachstehend Pension).
Hier geht es zum Download als PDF – AGB Aktiv Pension
1. Vertragsabschluss/Leistungen
Der Beherbergungsvertrag kommt durch Annahme des Antrags des Gastes durch die Pension verbindlich zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (per E-Mail, Fax) zu bestätigen. Sofern der Gast für mehrere Personen bucht, versichert er, insoweit bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein.
Die Pension ist verpflichtet, die Zimmer für den Gast bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu bezahlen.
Eine Untervermietung der überlassenen Zimmer ist unzulässig.
2. Preise/Gutscheine
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Preise entsprechend angepasst. Dies gilt bei Verträgen mit Verbrauchern nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
Gutscheine, die per Post mit Rechnung zugeschickt werden, erhalten erst mit Zahlungseingang ihre Gültigkeit.
3. Kurtaxe
Kurtaxe wird von der Stadt Oberhof erhoben und ist nicht in unseren Preisen enthalten.
Diese wird von uns gesondert berechnet und abgeführt.
4. Zahlungen
Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Rechnungen sind am Abreisetag unter Berücksichtigung evtl. Vorauszahlungen in bar oder ec-Karte zu begleichen.
Bei Aufenthalten ab 5 Nächten behält sich die Pension vor, Zwischenabrechnungen zu erstellen. Diese sind sofort fällig. Bei kurzfristigen Anreisen und bei Anreise nach 21.00 Uhr ist die Pension berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch bei bestimmten Arrangements.
Werden die vereinbarten Vorauszahlungen auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten Nachfrist nicht geleistet, steht der Pension ein Rücktritt vom Vertrag zu, der dem Gast in Textform (per E-Mail oder Fax) mitgeteilt wird.
5. Bereitstellung / Rücktritt (Stornierung) des Gastes
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Pension vor, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Dem Gast steht jederzeit frei, von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten bzw. zu stornieren. Ein Rücktritt bis 4 Tage vor Anreise ist kostenfrei.
Im Falle der Stornierung (ab 4 Tage vor Anreise) ist die Pension berechtigt, nachstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
– 4 bis 3 Tage vor Anreise 30 % der vereinbarten Vergütung
– 2 Tage bis Anreisetag 80 % der vereinbarten Vergütung.
Bei Nichtanreise des Gastes ohne vorherige Stornierung werden 80 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.
Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtanreise die vereinbarten Preise abzüglich der o.g. ersparten Aufwendungen zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Die Pension ist bemüht, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Textform
Rücktritts-, Stornierungs-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollen in beiderseitigem Interesse in Textform (per Brief, E-Mail oder Fax) erfolgen.
7. Haustiere
Hautiere sind in der Pension nicht gestattet.
8. Rücktritt der Pension
Falls höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) oder andere nicht von der Pension zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, steht der Pension der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem solchen Fall werden die evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.
Falls die Inanspruchnahme der Zimmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und das öffentliche Ansehen der Pension erheblich gefährdet, ist die Pension zum außerordentlichen Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen Ziffer 7 und 9. Schadenersatzansprüche stehen dem Gast bei berechtigtem Rücktritt nicht zu.
9. Hausordnung
Alle Gäste sind angehalten, die in der Pension geltende Hausordnung einzuhalten.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oberhof. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Suhl.
Es gilt deutsches Recht.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Mai 2022
Hinweis: Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR – Verordnung) Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa